- Bodennutzungserhebung
- rechtlich geregelt durch Gesetz i.d.F. vom 21.8.1978 (BGBl I 1509).- Die B. besteht aus mehreren Bestandteilen underfasst in unterschiedlichen Periodizitäten die Bodenflächen nach Art der tatsächlichen bzw. geplanten Nutzung (Flächenerhebung), die landwirtschaftliche Betriebsfläche, sowie die Flächen, die für Gemüse- bzw. Obstanbau oder durch Baumschulen genutzt werden.- B. ist erforderlich für die Flächenaufteilung im Rahmen der ⇡ Landesplanung und bei weiterer Untergliederung als Ersatz einer ⇡ Anbauflächenerhebung.
Lexikon der Economics. 2013.