Bodennutzungserhebung

Bodennutzungserhebung
rechtlich geregelt durch Gesetz i.d.F. vom 21.8.1978 (BGBl I 1509).
- Die B. besteht aus mehreren Bestandteilen underfasst in unterschiedlichen Periodizitäten die Bodenflächen nach Art der tatsächlichen bzw. geplanten Nutzung (Flächenerhebung), die landwirtschaftliche Betriebsfläche, sowie die Flächen, die für Gemüse- bzw. Obstanbau oder durch Baumschulen genutzt werden.
- B. ist erforderlich für die Flächenaufteilung im Rahmen der  Landesplanung und bei weiterer Untergliederung als Ersatz einer  Anbauflächenerhebung.

Lexikon der Economics. 2013.

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